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   BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03   

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https://dejure.org/2003,19270
BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03 (https://dejure.org/2003,19270)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 7 B 24.03 (https://dejure.org/2003,19270)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 7 B 24.03 (https://dejure.org/2003,19270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage auf vermögensrechtliche Rückübertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Überführung des Grundsücks in Volkseigentum wegen Überschuldung; Vorliegen von nicht kostendeckenden Mieten; Verstoß gegen die Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03
    Die Mieten deckten nur dann die Kosten, wenn der Mietreinertrag, der nach Abzug der laufenden Ausgaben verblieb, ausreichte, um zu den seinerzeit üblichen Konditionen ein Darlehen zu verzinsen und zu tilgen, das zur Finanzierung größerer Reparaturen aufzunehmen war, oder wenn aus dem Mietreinertrag eine Rücklage für künftig anfallende größere Reparaturen gebildet werden konnte (vgl. etwa Urteil vom 16. März 1995 BVerwG 7 C 39.93 BVerwGE 98, 87 ).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03
    Sie knüpft damit an die allgemein anerkannte, in der Regelung des § 1 Abs. 2 VermG zum Ausdruck kommende Erfahrung an, dass die Mieten in der DDR im Regelfall die Kosten nicht deckten, unabhängig davon, ob dies im Einzelfall zur Überschuldung geführt hatte oder nicht (Urteil vom 11. Februar 1999 BVerwG 7 C 4.98 BVerwGE 108, 281 ).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03
    Wurden in der Zeit vor dem Eigentumsverlust aus dem Grundstück jahrelang Erträge gezogen, ohne dass diese jemals für größere Instandsetzungsmaßnahmen verwendet oder zurückgelegt worden sind, setzt die erforderliche Kausalität zwischen Überschuldung und unzureichenden Mieteinnahmen voraus, dass die Kosten des im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts unabweisbar notwendigen Instandsetzungsbedarfs den Zeitwert zuzüglich eines angemessenen Betrags fiktiver Rücklagen übersteigen (Urteil vom 30. Mai 1996 BVerwG 7 C 47.94 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95

    Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03
    Ob eine solche Vermutung auch in Fällen der Enteignung eingreift, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 30. Mai 1996 BVerwG 7 C 49.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher die Frage, ob auch im Falle einer Enteignung von einer vermuteten Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung auszugehen ist, offen gelassen (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 S. 231 ; Beschlüsse vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - und vom 13. August 2003 - BVerwG 7 B 24.03 - juris).
  • BVerwG, 16.01.2006 - 8 B 81.05

    Überschuldung eines Grundstücks als Grund für eine Inanspruchnahme; Missachtung

    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offen gelassen (vgl. Beschluss vom 13. August 2003 - BVerwG 7 B 24.03 - juris, unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79).
  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    Die Mieten deckten nur dann die Kosten, wenn der Mietreinertrag nach Abzug der Verbindlichkeiten ausreichte, um zu den seinerzeit üblichen Konditionen ein Darlehen zu verzinsen und zu tilgen, das zur Finanzierung größerer Reparaturen aufzunehmen war, oder wenn aus dem Mietreinertrag eine Rücklage für künftig anfallende größere Reparaturen gebildet werden konnte (BVerwG, Beschluss vom 13. August 2003 - BVerwG 7 B 24/03 - juris).
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